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Betriebliche Altersversorgung: Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze 2022

Wie Sie bereits den Medien entnehmen konnten, wurde die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) – kurz: BBG – für 2022 erstmals von 85.200 Euro p. a. bzw. 7.100 Euro mtl. auf 84.600 Euro p. a. bzw. 7.050 Euro mtl. abgesenkt.

In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist die Sozialversicherungsfreiheit (4 %) arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanzierter Direktversicherungen (DV), Pensionskassen (PK) und Pensionsfonds (PF) sowie arbeitnehmerfinanzierter Direktzusagen (DZ) und Unterstützungskassenzusagen (UK) an die BBG gekoppelt. Ebenso ist die Steuerfreiheit (8 %) bei DV, PK, PF an die BBG gekoppelt. Durch die Absenkung der BBG fallen die zuvor beschriebenen Höchstfördergrenzen. Dies kann dazu führen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die derzeit bereits die Höchstfördergrenzen voll ausnutzen, seit Beginn des Jahres mit Beitragsteilen nicht mehr gefördert werden.

Detaillierte Informationen hierzu haben wir für Sie in Form eines Übersichtsblatts zusammengestellt. Bei Klick auf den folgenden Button können Sie es kostenfrei herunterladen:


Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber?

Unseres Erachtens sollten Sie aus Gründen der Fürsorgepflicht Ihre Mitarbeiterschaft – betroffene Arbeitnehmer individuell – über die geänderte Rechtslage und deren Auswirkungen informieren. Besonderes Augenmerk sollte hierbei auf die Arbeitnehmer mit Minijob-Arbeitsverhältnissen gelegt werden, da diese oftmals ohne Anpassung der Entgeltumwandlungsvereinbarung ihren Status als Minijobber verlieren.

Ein weiterer Punkt, den Sie als Arbeitgeber zu beachten haben, ist die Prüfung der arbeitsrechtlichen Grundlage (Versorgungszusage). Sowohl tarifvertragliche Vorschriften als auch arbeitsrechtliche Vereinbarungen (Betriebsvereinbarung, Versorgungsordnung, Individualzusage etc.) können an unterschiedlichen Regelungsstellen auf die BBG Bezug nehmen.

Ihre bekannten Ansprechpartner oder die Kolleginnen und Kollegen unter der Rufnummer 06222 308-8212 stehen Ihnen bei Fragen gerne unterstützend zur Seite.

Bei Fragen sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie.