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Gesunde Mitarbeitende: Überzeugende Konzepte

Betriebliche Krankenzusatzversicherung (bKV): Jetzt bis zu 50 € mtl. steuer- und sozialabgabenfrei als Sachbezug

Qualifizierte Mitarbeiter sind in Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels ein Wettbewerbsvorteil. Um sie zu finden und zu binden, spielen neben dem Gehalt die Zusatzleistungen des Arbeitgebers eine immer stärkere Rolle. Dabei wird die Mitarbeiter-Gesundheit mehr und mehr zum entscheidenden Faktor.

Sozial, nachhaltig und wertschöpfend

Investieren Sie in die Zukunft Ihres Unternehmens. Fördern Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und motivieren Sie diese dauerhaft. Die bKV mit Ihren Zusatzleistungen zur Krankenversicherung ist eine ideale Möglichkeit, um sich als Arbeitgeber optimal zu positionieren. Sie bringen Ihren Mitarbeitern Wertschätzung entgegen, beugen Fluktuation vor und wirken krankheitsbedingten Ausfällen frühzeitig entgegen. Einfach, schnell und ohne Gesundheitsprüfung.

Wie funktioniert die bKV?

Bei der bKV finanzieren Sie als Arbeitgeber für alle Mitarbeiter oder bestimmte Gruppen eine Krankenzusatzversicherung, die Leistungslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung gezielt minimiert. Ihre Mitarbeiter profitieren von attraktiven Leistungen und einem Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung. Die Leistungsabwicklung erfolgt dann direkt zwischen dem Mitarbeiter und dem Versicherer.

Für jeden das Passende dabei

Neben klassischen Krankenversicherungs-Zusatztarifen wie z. B. einer „2-Bett-Zimmer-Chefarzt-Absicherung“ gibt es auch moderne Budgettarife. Hierin wählt der Arbeitgeber ein jährliches Gesundheitsbudget aus, über dessen Verwendung die Mitarbeiter individuell entscheiden können, etwa für Zahnersatz, Brillen, Heilpraktiker etc. So ist für jeden Mitarbeiter etwas Geeignetes dabei.

Highlight: Erhöhung Sachbezugsfreigrenze zum 01.01.2022 von 44 Euro mtl. auf 50 € mtl.

Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 wurde die Sachbezugsfreigrenze zum 01.01.2022 von 44 € monatlich auf 50 € monatlich angepasst. Konkret bedeutet dies, dass Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen ihren Mitarbeitern eine bKV bis zu 50 € monatlich steuer- und sozialabgabenfrei gewähren können. Übrigens: Attraktive Budgettarife erhalten Sie bereits für unter 10 € monatlich je Mitarbeiter.
Und wenn die Sachbezugsfreigrenze in Ihrem Unternehmen bereits ausgeschöpft ist, bieten sich andere attraktive Versteuerungsvarianten wie etwa die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG oder die Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG

Ihre Vorteile im Überblick

  • Größtmögliche Flexibilität durch frei wählbare Leistungskomponenten (wie z. B. professionelle Zahnreinigung, Vorsorgeuntersuchungen)
  • Höhere Attraktivität als Arbeitgeber
  • Bereits ab 5 Mitarbeitern ohne Gesundheitsprüfung
  • Gelebte Wertschätzung gegenüber ihren Mitarbeitern
  • Geringere Fluktuation durch höhere Mitarbeiterzufriedenheit
  • Verbesserte Gesundheit, da Sie Erkrankungen und krankheitsbedingten Ausfällen aktiv und frühzeitig vorbeuten
  • Steuer- und sozialabgabenfrei: Die clevere Alternative zur Gehaltserhöhung

Unser Angebot an Sie

  • Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir die für Ihr Unternehmen passenden bKV-Tarife. Mit optimalem Preis-Leistungs-Verhältnis, flüssigen Prozessen und erweiterten Angeboten wie Services und Apps.
  • Sie haben bereits ein betriebliches Vorsorgekonzept? Wir helfen Ihnen dabei, die bkV nahtlos und passgenau in Ihr bestehendes Vorsorgekonzept zu integrieren.

Bei Fragen sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie.