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Bleiben Sie souverän und auf der sicheren Seite – trotz der Neuerungen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Durch das BRSG gibt es ab 2022 für Arbeitgeber eine neue Pflicht: Auch Altverträge in der betrieblichen Altersversorgung müssen dann durch das Unternehmen bezuschusst werden.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, die bestehenden Verträge in Ihrem Unternehmen zu prüfen. Nutzen Sie die Zeit und bereiten Sie sich und Ihr Unternehmen perfekt auf die Neuerungen des BRSG vor.

Lassen Sie uns hierzu ins Gespräch kommen – wir unterstütze Sie gern dabei.

Alternativ können Sie den Handlungsbedarf für Ihr Unternehmen mit smartaudit.online prüfen. Dieses Tool wurde speziell für Entscheider durch die Experten von TPC, dem Geschäftsbereich Betriebliche Vorsorge bei MLP, entwickelt.

Bei Fragen sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie.