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Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) – Auswirkungen auf die betriebliche Vorsorge

Aufgrund der anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsen senkt der Gesetzgeber den Garantiezins von Renten- und Lebensversicherungen ab dem 1. Januar 2015 von 1,75 auf 1,25 Prozent.

Für Mitarbeiter mit Altverträgen ändert sich nichts – für sie gilt bis zum Vertragsende weiterhin der bei Abschluss garantierte Zins.

Mitarbeiter, die einen Abschluss in Betracht ziehen, sollten daher noch 2014 aktiv werden und sich damit den besseren Garantiezins von 1,75% dauerhaft sichern. Nur so lässt sich eine um bis zu 20% höhere garantierte Rente und eine Beitragsersparnis im Bereich der Berufsunfähigkeitsabsicherung von bis zu 7% sichern (siehe Abbildung).

Wir empfehlen jedem Arbeitgeber eine Information aller Mitarbeiter über diese Änderung. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit unserem umfangreichen Kommunikationsdienstleistungen.

Übrigens: Bei der betrieblichen Berufsunfähigkeitsabsicherung besteht für Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitern neben günstigeren Beiträgen zusätzliche Modelle ohne herkömmliche, aufwendige Gesundheitsprüfung anbieten zu können. Und dies ohne Risiko und Zusatzkosten für Sie als Arbeitgeber.

Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie!